GEMA verschickt Vertragsangebote zum Tarif VR-Ö (Vervielfältigungstarif)

Wie bekannt,  ist es dem DEHOGA gelungen, dass die sog. Vervielfältigungsrechte ab dem 1.4.2013 einer neuen, deutlich günstigeren Berechnung nach dem Tarif VR-Ö unterliegen (unser Merkblatt vom 14.3.2013 sowie den Tarif VR-Ö haben wir Ihnen nochmals beigefügt).

Die GEMA wird nun in den nächsten Tagen mehrere zehntausend Betriebe (Gastronomie, Einzelhandel etc.), die bisher Vervielfältigungshandlungen vorgenommen und entsprechende GEMA-Gebühren nach dem alten Tarif VR-T-G gezahlt haben, anschreiben und den Betrieben rückwirkend zum 1.4.2013 ein Jahrespauschalangebot zu 50 Euro für 500 Vervielfältigungen (mit Nachlass und MwSt.: 42,80 Euro) anbieten.

Von diesem Pauschalangebot kann allerdings abgewichen werden, wenn mehr oder weniger Vervielfältigungen pro Jahr vorgenommen werden. Dann beträgt die zu zahlende Vergütung 0,13 Euro pro vervielfältigten Musikwerk. Die GEMA hat hierzu ein Antwortvordruck mitversandt.

Bei der Angabe der Anzahl der Vervielfältigungen handelt sich also um eine Prognose für die nächsten 12 Monate. Jedes Mitglied muss selber überprüfen, ob es tatsächlich 500 Vervielfältigungen pro Jahr vornimmt. Denn z. B. der Download von legalen, käuflich erworbenen Musikwerken oder das Streamen eines Musikwerkes aus der Cloud stellen keine zahlungspflichtigen Vervielfältigungsvorgänge dar (siehe hierzu auch das Merkblatt zum Tarif VR-Ö)!

Achtung: Discotheken und Clubs, eventuell auch Musikkneipen, in den die Musik von einem DJ mitgebracht und abgespielt wird, sind von der Zahlungspflicht befreit. In diesen Fällen sind die DJs die Vergütungsschuldner.

Das GEMA-Anschreiben an die Mitglieder sowie das entsprechende Jahrespauschalvertragsangebot haben wir Ihnen zur Kenntnis anliegend beigefügt.

Hinweis: mit der GVL konnte bisher keine Verständigung über entsprechende Vervielfältigungsgebühren ab 1.4. erzielt werden. Obwohl die GVL in der Vergangenheit nur 20 % der GEMA-Vervielfältigungsgebühren erhalten hat, verlangt sie nun 300 %! Es droht eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung!

 

 

Quelle: RS 14-2013 -GEMA verschickt Vertragsangebote zum Tarif VR-Ö (Vervielfältigungen)