GEMA-Online-Portal; Eingabe bei konkreten Aufwendungen

Zum Online-Portal der GEMA haben wir die Information erhalten, dass bei den Anmeldungen von Veranstaltungen zum Veranstaltertarif (U-V) die Eingabe der tatsächlichen Aufwendungen/Kosten nicht automatisch möglich ist.

I. Eingabe konkreter Aufwendungen im U-V-Tarif

So sieht der U-V-Tarif für Veranstaltungen mit einem Netto-Eintrittsgeld von bis zu 64,00 EUR Folgendes vor: „Sofern im Eintrittsgeld ein Menü- bzw. Buffetanteil und/oder eine das übliche Getränkeangebot umfassende Getränkepauschale inkludiert ist (Ar­rangement-Preis), wird dies bei Veranstaltungen mit einem Netto-Eintrittsgeld von bis zu 64,00 EUR mit einem Anteil von 2/3 des Netto-Eintrittsgeldes pauschal in Abzug ge­bracht, soweit der Veranstalter nicht höhere Aufwendungen belegt.“ (U-V-Tarif, unter II.)

Es werden in diesen Fällen also pauschal 2/3 in Abzug gebracht oder aber der Veran­stalter belegt, dass er höhere Aufwendungen hatte.

Bei der Online-Meldung über das Portal ist jedoch für Veranstaltungen mit bis zu 64,00 EUR Netto-Eintrittsgeld die Eingabe der konkreten, höheren Aufwendungen nicht ohne Weiteres möglich. Es werden im Portal immer pauschal 2/3 abgezogen.

Höhere Aufwendungen werden so nicht berücksichtigt, wodurch es zu Überzahlungen kommen kann. Die jeweiligen Rechnungen müssen gegebenenfalls erst bei der GEMA reklamiert werden.

II. GEMA – Vorgehen bei der Eingabe: Hinweistext im Bemerkungsfeld

Wir haben die GEMA hierzu kontaktiert. Sie teilte uns mit, dass bei Anmeldungen von Veranstaltungen (Tarif U-V) mit höheren Aufwendungen im Bemerkungsfeld ein Hin­weistext erfolgen müsse, zum Beispiel: „Wir bitten um Berücksichtigung des höheren Aufwandes; Kalkulation wird separat eingereicht“.

Leider sei es aus systemtechnischen Gründen nicht möglich, den Nachweis im gleichen Zuge einzureichen, sodass nach Anmeldung der Veranstaltung über den Button „Ände­rung beantragen“ anschließend „Meine Veranstaltung“ wählen, die Kalkulation hinzuge­fügt werden könne.