GEMA-Corona-Gutschriften - Aktion startet in Kürze - Beantragung über GEMA-Homepage

Wie bereits mitgeteilt, wird die GEMA in den nächsten Wochen die angekündigte Corona-Gutschriften- bzw. Corona-Erstattungs-Aktion starten.  Dann haben alle Musiknutzer die Möglichkeit für den Zeitraum behördlich veranlasster Schließungen ihr bereits gezahltes Geld zurück bekommen bzw. entsprechende Gutschriften zu erhalten, die mit noch nicht beglichenen Forderungen verrechnet wird. Die GEMA wird hierzu in Kürze allen Musiknutzern per Post einen individuellen Code zusenden, mit dem er sich auf der Homepage der GEMA registrieren und seine Schließungszeiten angeben kann. Voraussetzung ist, dass der Nutzer vorher (falls noch nicht vorhanden) auf der GEMA-Homepage sein Profil angelegt hat.

Damit die Mitglieder/Musiknutzer sich so gut wie möglich auf die Aktion vorbereiten können, hat die GEMA unter dem folgendem Link weitere Informationen zur Verfügung gestellt: https://www.gema.de/aktuelles/gesamtvertragspartner/aktuelles/gutschriften/

Zudem teilt die GEMA mit, dass Anliegen von Kunden zu Corona nicht mehr über das Postfach absagecorona​[at]​gema.de bearbeitet werden. Die Abwicklung der Gutschriften soll ausschließlich über das hierfür extra bereitgestellte GEMA-Online-Portal (www.gema.de/portal) abgewickelt werden.