Der Abwehrschirm setzt sich aus folgenden Einzelpunkten zusammen
Angebot ausweiten, Verbrauch senken: Neben vielen anderen Vorhaben wie der weiteren Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und dem Aufbau von Importstrukturen durch LNG-Terminals gehört zu diesem Punkt unter anderem die Möglichkeit, die süddeutschen Atomkraftwerke bis zum Frühjahr 2023 laufen zu lassen. Die Bundesregierung appelliert in diesem Zusammenhang aber auch an Unternehmen und private Haushalte, den Energieverbrauch zu senken, und will darauf achten, die Preissignale soweit wie möglich wirken zu lassen.
Einführung einer Strompreisbremse für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie alle Unternehmen. Für Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ein sogenannter Basisverbrauch subventioniert (Basispreis-Kontingent). Für den darüberhinausgehenden Verbrauch wird der jeweils aktuelle Marktpreis angelegt. So werden Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet, zugleich wird zur Reduktion des Verbrauchs angeregt. Die übrigen Unternehmen, insbesondere große Industrieunternehmen, werden in ähnlicher Weise ebenfalls entlastet, indem ein spezifischer Basisverbrauch verbilligt wird.
Schnellstmögliche Einführung einer Gaspreisbremse. Die Preise sollen temporär (zumindest für einen Teil des Verbrauchs) auf ein Niveau gebracht werden, welches private Haushalte und Unternehmen vor Überforderung schützt. Gleichzeitig sollen Anreize zur Reduktion des Gasverbrauchs erhalten bleiben. Die genaue Ausgestaltung der Gaspreisbremse soll unter Berücksichtigung von Vorschlägen der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ festgelegt werden, die Mitte Oktober einen entsprechenden Bericht vorlegen soll.
Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) soll im Jahr 2022 mit zusätzlichen Kreditermächtigungen aufgrund von Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet werden. Die Nutzung ist auf folgende Aufgaben begrenzt:
- Finanzierung der Gaspreisbremse.
- Liquidität und Zuschüsse für die Strompreisbremse. Für die Finanzierung der Strompreisbremse wird allerdings vorrangig die Abschöpfung der Zufallsgewinne der Stromproduzenten herangezogen.
- Finanzierung weiterer Stützungsmaßnahmen für aufgrund des Krieges in Schwierigkeiten geratene Unternehmen. Den Unternehmen, die nicht in ausreichendem Ausmaß von der Strom- und Gaspreisbremse erfasst werden, stehen Liquiditäts- und Eigenkapitalhilfen zur Verfügung. Diese richten sich zielgerichtet auf durch den Angriffskrieg Russlands verursachte Notlagen und vermeiden Mitnahmeeffekte. Hier soll auch eine Regelung für Härtefälle geschaffen werden.
- Ersatzbeschaffungskosten für aufgrund des Krieges in Schwierigkeiten geratene und für die Marktstabilität relevante Gasimporteure. Die saldierte Preisanpassung wird daher aufgehoben und für die besonders betroffenen Unternehmen SEFE, Uniper und VNG werden stattdessen maßgeschneiderte Lösungen entwickelt.
EU-Solidarabgabe für Unternehmen im Energiebereich. Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Solidarabgabe.
Reduzierung Umsatzsteuer Gas. Unabhängig von der Gasumlage wird die Umsatzsteuer auf Gas bis zum Frühjahr 2024 auf den reduzierten Satz von 7 Prozent begrenzt. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird außerdem auf Fernwärme ausgeweitet.
Vermeidung unverhältnismäßiger Bürokratie. Die Krise führt bei vielen Unternehmen zu zusätzlichen Belastungen. Es wird deshalb sorgfältig darauf geachtet, dass während der Zeit der Krise keine unverhältnismäßigen zusätzlichen Bürokratielasten die Wirtschaft beeinträchtigen (Belastungsmoratorium). Dafür wird sich die Bundesregierung auch in der Europäischen Union einsetzen.