Frist bei Berechnung des Kurzarbeitergeldes beachten

Normalerweise erhalten Beschäftigte 60 Prozent bzw. 67 Prozent (mit Kind) des während der Kurzarbeit ausgefallenen Nettoentgelts als Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld erhöht sich ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 Prozent (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 77 Prozent). Ab dem 7. Bezugsmonat erhöht es sich nochmals auf 80 Prozent (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 87 Prozent). Bitte beachten Sie: Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes bis 31. Dezember 2021 gilt nur, wenn die jeweiligen Beschäftigten spätestens für März 2021 erstmalig Kurzarbeitergeld erhalten. Über weitere Änderungen können Sie sich auch auf der Webseite der IHK Berlin informieren.

Merkblatt FAQs zur Kurzarbeit aufgrund der Corona-Folgen