FAQ zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Im Rahmen der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinung (eAU) können Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitszeiten der Mitarbeiter bereits elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Noch bis Ende dieses Jahres läuft eine Pilotphase. Ab dem 1. Januar 2023 wird das elektronische Verfahren obligatorisch sein.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände hat einen ausführlichen FAQ-Katalog zur Umsetzung der eAU entwickelt, den Sie hier verlinkt finden. Empfehlen kann der DEHOGA auch ein kurzes Erklärvideo der AOK, das Sie hier… anschauen können.