Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Neue Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) als „Lotse“ für Fachkräfte eröffnet

In Sachen Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG), das bekanntermaßen am 1. März 2020 in Kraft tritt, kommen die Informationen aus den Behörden jetzt Schlag auf Schlag: In dieser Woche haben Bildungsministerin Anja Karliczek, Arbeitsminister Hubertus Heil und BA-Vorstandsmitglied Daniel Terzenbach in Bonn die neue Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) eröffnet. Die ZSBA soll ein „Lotse“ für Fachkräfte aus dem Ausland sein und diese auf ihrem Weg durch das Anerkennungsverfahren bis zur Einreise nach Deutschland begleiten. Dies soll vor allem den Fachkräften helfen, die sich noch im Ausland befinden und am Anfang ihrer Arbeitssuche in Deutschland stehen. Die Servicestelle unterstützt die Fachkräfte bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die zuständige Anerkennungsstelle, informiert über regionale Beratungs- und Qualifizierungsangebote und hilft bei der Suche nach einem Arbeitgeber. Ziel ist es, zugleich die Anerkennungsstellen zu entlasten und die Verfahren zu beschleunigen.

Der DEHOGA hält grundsätzlich die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für die Berufsanerkennung für sinnvoll. Zwar ist für die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen zu allen unseren gastgewerblichen Berufsausbildungen die IHK FOSA in Nürnberg zuständig. Für Bewerber aus dem Ausland jedoch ist das typisch deutsche, föderale Wirrwarr bei den Anerkennungsbehörden insgesamt praktisch nicht durchschaubar und auch viele gastgewerbliche Arbeitgeber in Deutschland haben sich mit dieser Thematik, die sie ja bisher nicht betroffen hat, noch nie befasst. Der DEHOGA verbindet mit der Einrichtung der ZSBA auch die Hoffnung, dass dadurch mittelfristig die Anerkennungsverfahren für Bewerber aus dem Ausland schneller und transparenter werden. Die Bundesagentur für Arbeit und die bei ihr angesiedelte Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) stellt sich im Kontext FEG insgesamt im Bereich der Vermittlung von Fachkräften aus dem Nicht-EU-Ausland stärker auf. Von daher ist es folgerichtig, die ZSBA jetzt auch dort anzusiedeln. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz kann nur ein Erfolg werden, wenn es Deutschland gelingt, die Anerkennungs- und auch die Visaverfahren effizient zu gestalten.

Die ZSBA wird für eine erste Phase von vier Jahren vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert und ist in der Bundesagentur für Arbeit in Bonn angesiedelt. Interessenten im Ausland können sich per Mail, Telefon oder Chat über das Fachkräfteportal www.make-it-in-germany.com melden und werden dann von Beratern der Servicestelle über das Anerkennungsverfahren weiter beraten.