Erteilung einer Übernachtungssteuernummer

Das Steuernummernmitteilungsverfahren wird wie folgt ablaufen:

Übernachtungsbetriebe, die in Berlin bei einem Finanzamt bereits ertragsteuerlich erfasst sind, erhalten bis spätestens zum Ende des Monats Januar 2014 eine Mitteilung der Steuerbehörde über die Zuteilung einer Übernachtung-Steuernummer beim Finanzamt Marzahn-Hellersdorf.

Betriebe, die ihre Tätigkeit erst in 2014 aufnehmen, müssen die Tätigkeitsaufnahme beim Finanzamt Marzahn-Hellersdorf mit dem auf der Internet-Seite der Senatsverwaltung für Finanzen bereitgestellten Vordruck anzeigen und erhalten dann ebenfalls eine Steuernummer zugeteilt.

Sollte eine Steuernummer den Betrieben, die zum 10. Februar 2014 eine Steueranmeldung abzugeben haben, bis zu diesem Datum nicht bekannt sein, so kann diese Steueranmeldung auch ohne Angabe der Steuernummer erfolgen. Die Zahlung ist auf eines der Konten des Finanzamtes, die auf der Steueranmeldung angegeben sind, zu leisten und wird durch das Finanzamt der jeweiligen Steueranmeldung zugeordnet.

Es wird darauf hingewiesen, dass das oben beschriebene Steuernummernmitteilungsverfahren nicht für solche Beherbergungsbetriebe erfolgt, die ertragsteuerlich im übrigen Bundesgebiet geführt werden, in Berlin aber eine Beherbergungsmöglichkeit anbieten.