Erste Gerichte bestätigen Versicherungsschutz bei Betriebsschließungsversicherungen

Zur Frage, ob Betriebsschließungsversicherer in der gegenwärtigen Situation leistungspflichtig sind, ist in Deutschland und vielen weiteren Ländern ein öffentlicher Streit zwischen Versicherern, Versicherungsnehmern, Maklern, Juristen und der Politik entbrannt. Jetzt liegen erste Urteile in Frankreich und Deutschland vor.

Mit dem Urteil des Landgerichts Mannheim liegt für Deutschland eine erste Gerichtsentscheidung vor, die sich mit der Deckung für Folgen der Coronakrise unter der Betriebsschließungsversicherung befasst. Die Entscheidung ist erfreulich und lässt eine erste Tendenz erkennen, dass in der Betriebsschließungsversicherung entgegen geäußerter anderer Behauptungen vielfach Deckung für behördliche Betriebsschließungen zur Eindämmung von Infektionen mit dem Coronavirus besteht.

Die Auseinandersetzung um die Deckung Corona-bedingter Betriebsschließungen wird also in den kommenden Monaten und Jahren zahlreiche Gerichte in Deutschland und anderen Ländern beschäftigen.

Rechtsanwalt Mark Wilhelm fasst im verlinkten Aufsatz den aktuellen Stand und seine Rechtsauffassung pointiert zusammen.

Vor diesem Hintergrund erneuern wir unsere bereits Mitte März ausgesprochene Empfehlung zur Inanspruchnahme einer kostenfreien, individuellen Beratung für IHA-Mitglieder zur Leistungsverpflichtung bei Betriebsschließungsversicherungen durch die auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei von Dr. Mark Wilhelm:

Dr. Mark Wilhelm
Rechtsanwalt
Master of Insurance Law
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Mail: neinkostetnichts@wilhelm-rae.de
Web: https://www.neinkostetnichts.de/