Erleichterungen für Unternehmen in der Verbundausbildung

Der Corona-Virus stellt auch Ausbildungsbetriebe derzeit vor große Herausforderungen. Dort, wo der Fachkräftenachwuchs von morgen nicht mehr in vollem Umfang im eigenen Betrieb ausgebildet werden kann, bietet das Modell der Verbundausbildung erweiterte Möglichkeiten.

Es wird durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert und erleichtert Ausbildungskooperationen, z.B. zwischen Gastronomie/Hotellerie und Unternehmen aus Handel und Logistik. Kaufmännische Inhalte gastgewerblicher Berufe können bei Partnern anderer Branchen, z.B. bei Steuerberatern, vermittelt werden.

Auch die Beantragung von Zuschüssen für Unternehmen wurde vereinfacht. Förderanträge können zukünftig analog, wie auch digital eingereicht werden. Vom Corona-Virus besonders betroffene Branchen und Gewerke erhalten Vorrang bei der Bearbeitung der Förderanträge, sowohl für Verbundausbildung als auch personenbezogene Kriterien (z.B. Ausbildung Geflüchteter, Benachteiligter). Förderfähig ist u.a. die praktische Prüfungsvorbereitung der Auszubildenden – in Präsenz und - jetzt neu - digital. Nicht zuletzt wird in der aktuellen Situation auch die zeitliche Einschränkung aufgehoben: Prüfungsvorbereitung wird zukünftig auch dann bezuschusst, wenn sie außerhalb der Zwei-Monatsfrist vor den praktischen Abschlussprüfungen erfolgt. Allerdings gelten nach wie vor Fristen für die Beantragung der Fördermittel. Bei Fragen berät und unterstützt auch kurzfristig die Verbundberatung Berlin.