Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe I wird bis zum 9. Oktober verlängert. Bis zu diesem Tag müssen Unternehmen ihren Antrag für die Monate Juni – August spätestens gestellt haben. Anträge für die zweite Phase der Überbrückungshilfen (Fördermonate September – Dezember) können voraussichtlich ab Mitte Oktober gestellt werden. Bitte beachten Sie: Es ist nicht möglich, nach dem 9. Oktober 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.

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