Die aktualisierten FAQs zu der ab heute geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Ab heute tritt die neue Infektionsschutzmaßnahmenordnung in Kraft. Diese sieht insbesondere vor, dass Hotelgäste bei Anreise einen Negativtest (Antigen Schnelltest) vorlegen müssen und jeden dritten Tag des Aufenthaltes ein weiteres negatives Testergebnis vorzulegen haben.

Der Hotelier ist somit verpflichtet, die anreisenden Gäste entsprechend zu informieren.

Leider wurden wir seitens der Senatsverwaltung für Wirtschaft erst gestern Abend informiert, dass die Kontrolle des Nachweises über geimpft/genesen oder getestet beim Check-in und der Folgekontrolle am 3. Aufenthaltstag  zu dokumentieren ist.

Es ist für uns nicht zu erklären und auch nicht nachvollziehbar, dass es nicht ausreicht, durch eine Organisationsanweisung sicherzustellen, dass kein Gast ohne einen entsprechenden Nachweis beim Check-in aufgenommen wird.

Wir werden diesbezüglich weiterhin Verbesserungen bzw. Erleichterungen einfordern.

Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt ab 20. August ebenfalls die Pflicht zur Vorlage eines Negativtests, sofern die Teilnehmer*innen nicht geimpft/genesen sind.

Wichtigste Fragen und Antworten haben wir wie immer in unseren FAQs erläutert.

Bitte beachten Sie, dass sich bei den FAQs noch kurzfristig Änderungen ergeben können, da noch nicht alle Fragen abschließend mit den Senatsverwaltungen geklärt werden konnten. Informieren Sie sich bitte regelmäßig auf unsere Web-Seite.

Hier gelangen Sie zu den FAQs der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung