Der Berliner Senat hat heute eine Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird am 15. Januar 2022 in Kraft treten.

Die Verordnung sieht unter anderen folgenden Neuerungen für unsere Branche vor:

  • In der Gastronomie gilt die 2G plus-Regel. Der Zutritt ist zusätzlich zur 2G-Bedingung nur mit tagesaktuellem, negativem Testergebnis oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) möglich.
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen dürfen nur unter 2G plus-Bedingungen stattfinden.
  • Im Bereich der beruflichen Bildung ist bei jeder Präsenzveranstaltung ein negatives Testergebnis erforderlich.

Die Laufzeit der Verordnung wird bis zum 11. Februar 2022 verlängert.

Uns liegt bisher nur die Pressemitteilung vor. Die Details der Verordnung sind noch nicht bekannt. Einige Fragen sind daher noch offen. Wir werden jedoch unsere FAQs schnellstmöglich anpassen, sobald uns die neue Verordnung im Detail vorliegt.