DEHOGA-Klarstellung zu Äußerungen des Tourismusbeauftragten der Bundesregierung Thomas Bareiß: Öffnungen von Außengastronomie, Restaurants und Hotels bei Inzidenzen von unter 100 ist Landesrecht

Entgegen anderslautenden Äußerungen des Tourismusbeauftragten der Bundesregierung Thomas Bareiß im ZDF-Morgenmagazin vom 7. Mai 2021 können bei stabilen Inzidenzen von unter 100 Restaurants und Hotels nicht selbst über eine Öffnung entscheiden.

Für die Öffnungen unserer Betriebe sind nach aktueller Rechtslage ab einem Inzidenzwert von unter 100 die Bundesländer zuständig. Es gibt keinen Automatismus. Es gilt dann immer die jeweils aktuelle Corona-Landesverordnung.

Im Wortlaut des Bundes-Infektionsschutzgesetzes heißt es dazu:

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen des Absatzes 1 (Anm. d. R. „Bundes-Lockdown“) an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so treten an dem übernächsten Tag die Maßnahmen des Absatzes 1 außer Kraft. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der nach Satz 1 maßgeblichen Tage.

Wie Sie der aktuellen Presse entnehmen konnten (DEHOGA compact berichtete), befinden sich derzeit die Landesverordnungen in immer mehr Bundesländern in der Überarbeitung. Zum Teil haben die Bundesländer bereits klare Öffnungsschritte definiert und konkrete Termine für die Öffnung der Außengastronomie und zum Teil auch der Innengastronomie und der Hotels genannt.

Die Politik in den Bundesländern steht jetzt in der Verantwortung, verantwortliche Öffnungen zu ermöglichen. Unsere DEHOGA-Landesverbände arbeiten hierzu im konstruktiven Dialog mit den Landesregierungen an den Fahrplänen zum Wiederhochfahren der Branche. Bei der Abstimmung, wann und unter welchen Voraussetzungen die Betriebe wieder Gäste empfangen dürfen, gilt es, jede Menge rechtlicher und praktischer Fragen zu klären.

Seien Sie gewiss, wir geben unser Bestes und werden – soweit es in unseren Kräften steht – dafür Sorge tragen, dass Sie schon bald Planungssicherheit haben!

Auf jeden Fall sollte es uns positiv stimmen, dass endlich das Licht am Ende des Tunnels zu sehen ist und die Öffnung unserer Betriebe in greifbare Nähe rückt.

Bleiben wir zuversichtlich!

Gerne halten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden. Einen Überblick über die jeweiligen Landesverordnungen finden Sie auf unserer DEHOGA-Corona-Website. In der hier verlinkten Datei haben wir für Sie eine Synopse zu den geplanten Öffnungen in unserer Branche zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird.