DEHOGA fordert Modifikationen in Entwürfen zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Am 17. Februar hatten Bundesinnen- und Bundesarbeitsministerium die Verbändeanhörung zu den Gesetz- und Verordnungsentwürfen zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung gestartet und auch den DEHOGA um Stellungnahme gebeten.

In den Entwürfen schlagen die Ministerien verschiedene neue bzw. erweiterte Regelungen vor, die teilweise Forderungen des DEHOGA aufzugreifen. Dazu gehört insbesondere die Entfristung der Westbalkanregelung und die Verdopplung des Kontingents. Andere Neuregelungen gehen in die richtige Richtung, allerdings nicht weit genug. Dazu gehört z.B. die neue sog. Erfahrungssäule, mit der beruflich erfahrene und qualifizierte Fachkräfte, die jedoch nicht über einen als gleichwertig anerkannten Abschluss verfügen, eine Arbeitserlaubnis bekommen können – wobei die Voraussetzungen dafür leider allzu eng gezogen wurden. Ähnlich bei der Einführung der sog. kurzzeitigen kontingentierten Zuwanderung: Diese soll in Reaktion auf den erhöhten Arbeitskräftebedarf in Spitzenzeiten wie der Saison unabhängig von Qualifikationen, Sprachnachweisen etc. die Anwerbung von Mitarbeitern für bis zu 90 Tage möglich machen. Die Haken dabei: Dies gilt nur bei tarifgebundenen Arbeitgebern und nur, wenn die Bundesagentur für Arbeit zuvor ein entsprechendes Kontingent festgelegt hat. Und dann gibt es sogar einige wenige Punkte, wo die geplante Neuregelung schlechter ist als das bisherige Recht. So soll die 90-Tage-Ferienbeschäftigung zukünftig nur noch für Hochschüler, nicht mehr für Fachschüler zulässig sein. Damit werden die politischen Lippenbekenntnisse zur Gleichwertigkeit beruflicher Bildung gegenüber akademischer Bildung komplett konterkariert.

Nicht auf die lange Bank geschoben werden darf das Ziel, die neuen materiellrechtlichen Regelungen auch mit einer besseren und schnelleren Umsetzung und Begleitmaßnahmen zu verbinden. Der DEHOGA hat die Befürchtung, dass der notwendige Bürokratieabbau und die Beschleunigung dann doch fehlenden personellen und technischen Ressourcen, Kompetenzgerangel oder schlicht einer Abwehrhaltung zum Opfer fallen. Das darf nicht sein!

In dieser Woche hat der DEHOGA seine Stellungnahme abgeben. Darin werden für das Gastgewerbe die folgenden geforderten Änderungen, Maßnahmen und Klarstellungen ausführlich begründet:

  • Ausweitung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Drittstaatler auch ohne nachgewiesene formale Qualifikationen durch Übertragung der Idee der Westbalkanregelung auf weitere Staaten, z.B. im südostasiatischen Raum, Indien, Kaukasusstaaten wie Georgien oder die EU-Beitrittskandidaten
  • Vereinfachung der für Saisonbetriebe wichtigen vorgesehenen Einführung der kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung durch Streichung des Tarifvorbehalts sowie Berücksichtigung auch regionaler Bedarfe bei Festlegung der Kontingente
  • Beibehaltung der Möglichkeit der Ferienbeschäftigung von Fachschülern
  • Reduzierung der Komplexität bei der sog. Chancenkarte und bessere Verzahnung mit möglichen Anschlusstiteln, insbesondere Erfahrungssäule und Anerkennungspartnerschaft, durch erleichterte Voraussetzungen dort, d.h.:
  • Absenkung der Gehaltsschwelle in der sog. Erfahrungssäule sowie Berücksichtigung ausländischer, landestypischer Berufsqualifikationen, die keine mindestens zweijährige, staatliche anerkannte Ausbildung darstellen
  • Flexible Handhabung der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Vereinbarung im Rahmen der sog. Anerkennungspartnerschaft
  • Weitere Flexibilisierung der Nebenbeschäftigung von Studierenden durch Zulassung von Jahresarbeitszeitkonten für die Erfassung des Arbeitstagekontos
  • Integration von effizienteren und unbürokratischeren behördlichen Prozessen in das laufende Gesetz- und Verordnungsgebungsverfahren, insbesondere bei Visaverfahren, Anerkennungsverfahren und Ausländerbehörden.
  • Qualitativ gute, staatlich finanzierte Sprachförderung im Aus- und Inland
  • Keine zusätzlichen bürokratischen Lasten für die Unternehmen durch neue Nachweis- und Dokumentationspflichten
  • Reduzierung der Komplexität des Zuwanderungsrechts und Aufbau einer Informations- und Beratungsstruktur für Bewerber und Arbeitgeber
  • Unterstützung der Unternehmen beim Auslandsrecruiting