DEHOGA Berlin zur Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen

Pressemitteilung des DEHOGA Berlin

DEHOGA Berlin zur Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen

Der DEHOGA Berlin begrüßt die klare Entscheidung des Senats und der Bezirke für eine einheitliche Regelung in Berlin und gegen das Pankower Modell.

 

In dessen Praxis wurde ein Smiley nicht automatisch vergeben, wenn eine Kontrolle positive Ergebnisse hatte, wie der Verbraucher irrtümlich annahm, sondern ein Betrieb erhielt ihn nur unter der Voraussetzung, dass im Vorfeld der Kontrolle ein gesonderter Antrag auf Smiley-Vergabe gestellt worden war. Das nun geplante Modell bietet mehr Transparenz.

Verbraucherschutz und eine gute Hygienepraxis haben für den Berliner Hotel- und Gaststättenverband schon immer höchste Priorität. Sie sind elementarer Bestandteil von Gastfreundschaft. ‚Schwarze Schafe‘ gefährden den Ruf der ordentlich geführten Betriebe, einer ganzen Branche. Deshalb legen wir großen Wert auf eine strenge Kontrolle der Gastronomie, bieten unseren Mitgliedern vielfältige Unterstützung und praktische Beratung.

Die bisherigen  Kontrollmöglichkeiten der Bezirksämter bieten einen hohen Schutz für den Verbraucher, sofern sie durch die Behörden regelmäßig, kurzfristig und konsequent angewendet werden. Das geltende Recht hält bislang ausreichend Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen bis hin zur Betriebsschließung bereit. Der Smiley ist eine Auszeichnung für das Einhalten bestehender Gesetze; es stellt sich die Frage, ob es zielführend ist, die Einhaltung von rechtlichen Vorschriften zu dokumentieren.

Auf Grund der geringen Personalkapazitäten in den Behörden warten Betriebe oft lange auf Begutachtungen. Das muss sich grundlegend ändern, damit zeitnah jeder hygienisch vorbildlich arbeitende Betrieb die Chance auf eine positive Kennzeichnung und gleichzeitig der Verbraucher auf die ihm zugesicherte Information hat.

Wenn das neue, einheitliche Kontrollsystem für Berlin eingeführt wird, das auch Bäckereien, Fleischereien und andere lebensmittelverarbeitenden Betriebe einschließt, bedarf es zu dessen Realisierung ganz erheblicher finanzieller und personeller Aufwendungen in den Bezirksämtern. Erst wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, ist die praktische Umsetzung der geplanten Smiley-Vergabe möglich. Ob dies angesichts leerer Kassen wie vorgesehen umsetzbar ist, darf bezweifelt werden.

Um Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen, müssen  flächendeckende Kontrollen und besonders auch kurzfristige Nachkontrollen bei minimalen Verstößen gewährleistet sein. Der DEHOGA Berlin plädiert für einen sachlichen Umgang mit dem Thema Hygienekontrollen, entgegen ungerechtfertigter, existenz- und arbeitsplatzgefährdender Stigmatisierung sowie irreführender Verbraucherinformation.

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Kontakt:
Thomas Lengfelder
Hauptgeschäftsführer
Hotel- und Gaststättenverband Berlin e.V. (DEHOGA Berlin)
Keithstraße 6
10787 Berlin
Tel: 030. 318048-11
Fax: 030. 318048-28
E-Mail: thomas.lengfelder@dehoga-berlin.de
Web: www.dehoga-berlin.de

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