Coronahilfe Schankwirtschaft – Antragsstellung ab dem 23. November 2020

Die Antragstellung für die Coronahilfe Schankwirtschaft ist ab dem 23. November 2020 über die Programmseite „Soforthilfe für Betriebe der Schankwirtschaft" bei der IBB möglich. Die detaillierten Förderkriterien werden ab dem 20. November 2020 auf dieser Seite veröffentlicht.

Antragsberechtigt sind bei einem Berliner Finanzamt gemeldete Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten mit dem Branchencode 56.3 „Ausschank von Getränken“ (WZ 2008) sowie Spätverkaufsstellen, die durch die Schließzeit im Monat Oktober 2020 (23:00 – 6:00 Uhr) Umsatzeinbußen von mindestens 20 Prozent erlitten. Gefördert werden ausschließlich die gezahlten Gewerbemieten (Nettokaltmiete) für den Monat Oktober 2020 bis zu einer Obergrenze von 3.000 Euro.

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