Corona und Öffnungsschritte Entscheidung erst am 6. Mai 2020

Der Bund will erst bei der nächsten Schaltkonferenz mit den Ministerpräsidenten am 6. Mai 2020 entscheiden, ob ein weiterer größerer Öffnungsschritt bei den strikten Corona-Beschränkungen möglich ist - Bund will Spielplätze, Museen und Zoos wieder öffnen - Bund will Trauungen, Taufen und Trauergottesdienste zulassen.

Update: Es sei noch zu früh zu beurteilen, ob sich die seit dem 20. April 2020 umgesetzten Öffnungsmaßnahmen verstärkend auf das Infektionsgeschehen ausgewirkt hätten, heißt es in der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefs der Länder am Donnerstagnachmittag. dpa

Bund will Spielplätze wieder öffnen

Der Bund will die wegen der Corona-Pandemie seit Wochen geschlossenen Spielplätze wieder öffnen lassen. Dabei sollten Eltern darauf achten, dass überfüllte Anlagen gemieden und grundlegende Hygieneregeln eingehalten werden, heißt es in der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstagnachmittag.

Museen, Ausstellungen, Zoos und Gedenkstätten sollen wieder öffnen

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten können nach Ansicht des Bundes unter Auflagen wieder öffnen. Voraussetzung sei besonders bei kleinen und historischen Gebäuden, dass die Auflagen zur Hygiene sowie die Einhaltung des nötigen Abstands räumlich und personell umgesetzt werden könnten, heißt es in der Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefs der Länder, die der dpa vorliegt. Dazu soll kurzfristig ein Förderprogramm in Höhe von zunächst 10 Millionen Euro für coronabedingte Umbaumaßnahmen aufgelegt werden.

Bund will Trauungen, Taufen und Trauergottesdienste zulassen

Der Bund will religiöse Feste wie Taufen, Beschneidungen und Trauungen sowie Trauergottesdienste im kleinen Kreis auch in der Corona-Krise wieder zulassen. Die Zahl der Teilnehmer solle sich an der Familienangehörigkeit orientieren, darüber hinaus sollten «nur unverzichtbare Personen» zugelassen werden, heißt es in der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefs der Länder am Donnerstagnachmittag.

Die Gemeinden sollen demnach Vorkehrungen treffen, wie die Teilnahme geordnet gewährleistet werden könne, heißt es weiter. Es solle sichergestellt werden, dass Infektionsketten gegebenenfalls rasch und vollständig nachvollzogen werden können. Auf religiöse Veranstaltungen mit großen Besucherzahlen wie Wallfahrten oder Prozessionen soll verzichtet werden.

Bund will Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen wieder zulassen

Der Bund will wegen der Corona-Krise verbotene Gottesdienste und Gebetsversammlungen wieder zulassen. Dies gelte unter der Voraussetzung, dass den besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung getragen werde, heißt es in der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefs der Länder am Donnerstagnachmittag.

Bund-Länder-Runde: Weitere größere Lockerungen wohl noch offen

Nach den ersten Ladenöffnungen vor eineinhalb Wochen müssen die Menschen in Deutschland jetzt wohl noch länger auf die nächsten größeren Öffnungsschritte in der Corona-Krise warten. Bei den Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten an diesem Donnerstag (14.00 Uhr) sollten nach Informationen aus Koalitionskreisen keine weitreichenden neuen Entscheidungen fallen. Über eine mögliche schrittweise Öffnung von Restaurants und Hotels dürfte demnach frühestens bei der nächsten Bund-Länder-Schalte am 6. Mai 2020 entschieden werden.

Vielen Bürgerinnen und Bürgern dürfte die Verlängerung der weltweiten Reisewarnung für Touristen bis mindestens 14. Juni 2020 zumindest die Freude auf die Pfingstferien Ende Mai verdorben haben. Die Auswirkungen auf die coronagelähmte Gastronomie und Tourismusbranche in Deutschland sind noch nicht absehbar.

Am Vormittag wollte zunächst das Corona-Kabinett unter Vorsitz von Merkel über die Vorschläge des Bundes für die Runde mit den Regierungschefs der Länder beraten.

Die Videoschaltkonferenz am Donnerstag sei als Zwischenschritt zu möglichen Entscheidungen etwa im Schul- und Kitabereich am 6. Mai 2020 zu sehen, hieß es weiter. Bis dahin will man Klarheit über die Auswirkungen der bisherigen Lockerungen auf die Infektionszahlen haben. Unterdessen hat das Robert Koch-Institut die Ermittlung der Ansteckungsrate leicht geändert und sie am Mittwochabend mit 0,75 angegeben. Das bedeutet, 10 Infizierte stecken im Schnitt 7,5 Menschen an. Das RKI hat immer wieder betont, um die Epidemie abflauen zu lassen, müsse diese Reproduktionszahl unter 1 liegen.

Die bestehenden Kontaktbeschränkungen dürften aber weitgehend über den 3. Mai 2020 hinaus verlängert werden. Ob über die Fortsetzung der Fußball-Bundesliga entschieden wird, war zunächst offen. Beschränkte Lockerungen könnte es aber für den Breitensport geben. Gleiches gilt für die Gottesdienste und den Besuch von Museen.

Das Kanzleramt und mehrere Ministerpräsidenten hatten deutlich gemacht, dass es auch regional unterschiedlich schnelle weitere Öffnungsschritte geben könnte, da sich die Pandemie in einzelnen Bundesländern und Regionen unterschiedlich entwickelt.

Auf der Tagesordnung von Donnerstag stand nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in Berlin unter anderem die Frage der Kontaktnachverfolgung von Corona-Infizierten sowie eine Modifizierung der Vorgehensweise bei der Belegung von Intensivbetten. Die wichtigsten Themen der Beratungen im Überblick:

SCHULEN: Alle Schüler sollen nach dem Willen der Kultusminister vor den Sommerferien zurück in die Schulen - zumindest «tage- oder wochenweise». Einen regulären Schulbetrieb soll es für die rund elf Millionen Schülerinnen und Schüler vor den Sommerferien aber nicht mehr geben. Wer zurückkehrt, soll Abstand halten, sich häufig die Hände waschen und in kleinen Gruppen lernen, möglichst mit zeitversetztem Start. Das Lernen daheim soll sich abwechseln mit Präsenzunterricht. Die Entscheidungen, wann genau welche Jahrgänge zurückkehren, liegen bei den Ländern. Ein Bund-Länder-Entscheid über einen entsprechenden Korridor dürfte es frühestens am 6. Mai geben.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek rechnet für den Schulbetrieb mit Beschränkungen bis in das nächste Schuljahr hinein. «Die Ausnahmesituation wird bis weit in das nächste Schuljahr andauern», sagte die CDU-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag).

KITAS: Viele Eltern müssen seit Wochen mit Arbeit und Kinderbetreuung parallel jonglieren - viele fühlen sich von der Politik allein gelassen. Die Familienminister der Länder schlagen zwar vor, dass die Kitas vorsichtig und schrittweise wieder aufmachen sollen - einen konkreten Zeitplan haben sie aber nicht. Eins haben die Minister schon klar gemacht: Die vorgegebenen 1,5 Meter Abstand werden Erzieherinnen und Erzieher bei der Arbeit mit Kindern unter sechs Jahren nicht einhalten können. Auch hier wird nicht erwartet, dass die Runde am Donnerstag eine konkrete Entscheidung trifft.

BUNDESLIGA: Der Ball könnte bei Geisterspielen der Fußball-Bundesliga womöglich Mitte oder Ende Mai in leeren Stadien wieder rollen.

Nachdem das Bundesarbeitsministerium und die Sportministerkonferenz (SMK) das Konzept der Deutschen Fußball Liga zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs während der Corona-Krise überzeugend fanden, hofft die Liga auch auf die Zustimmung von Merkel und den Länderchefs.

Erheblichen Diskussionsbedarf gibt es dem Vernehmen nach aber weiterhin über die dafür notwendige große Anzahl von Corona-Tests.

BREITENSPORT: Die Sportminister halten eine Wiederaufnahme des Sportbetriebs insbesondere in Vereinen für «dringend erforderlich».

Demnach könne der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden, wenn die Angebote an der «frischen Luft» im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden. Dazu gehörten die Einhaltung unter anderen der Distanz- und Kontaktregeln sowie Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, vor allem bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, hieß es.

RELIGIONSSTÄTTEN: Seit Mitte März gilt ein Versammlungsverbot für Gotteshäuser - im Prinzip jedenfalls. In Sachsen etwa gibt es seit vergangener Woche bereits wieder öffentliche Gottesdienste. Weitere Länder haben angekündigt, Anfang Mai nachziehen zu wollen. Wie das gehen könnte, haben die Religionsgemeinschaften in Hygienekonzepten dargelegt. Das Corona-Kabinett hat eine mit dem vom Robert Koch-Institut abgestimmte Übersicht bereits angenommen. Nun dürften sich Bund und Länder gemeinsam hinter das Konzept stellen. Es sieht zum Beispiel einen Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 Metern für Gläubige bei religiösen Feiern vor.

ÖFFNUNG WEITERER GESCHÄFTE: Kleinere und mittlere Geschäfte bis zu 800 Quadratmetern durften vor zehn Tagen unter Auflagen wieder öffnen, für Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler gilt dies generell unter Auflagen. An der 800 Quadratmeter-Regel gibt es massive Kritik vom Einzelhandel, der vor Wettbewerbsverzerrungen warnt. Außerdem gibt es unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Zudem hatten Gerichte das Verkaufsverbot für große Geschäfte für verfassungswidrig erklärt. Das Thema wird am Donnerstag angesprochen, aber auch hier könnte es eine Einigung auf eine Neuregelung erst am 6. Mai 2020 geben.

RESTAURANTS, MUSEEN UND ANDERE EINRICHTUNGEN: Bis zum 3. Mai 2020 sind Gastronomiebetriebe und viele andere Einrichtungen geschlossen, dies belastet die Branche massiv. Bei der Gastronomie ausgenommen ist nur die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. Für Restaurants und Gaststätten könnte es weitere Hilfen geben - Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte dies am Mittwoch in Aussicht gestellt.

Dicht haben mindestens bis Anfang Mai auch Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen sowie Freizeitparks, Kinos, Schwimmbäder, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen oder Zoos. Gut möglich, dass sich die Runde nun aber auf Lockerungen für Museen und Zoos einigt. In Berlin sind Zoo und Tierpark unter Einschränkungen wieder für Besucher geöffnet, auch andere Länder planen dies. Berliner Museen dürfen grundsätzlich ab dem 4. Mai unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften wieder öffnen, auch Sachsen avisiert dies. Ab dem 4. Mai 2020 dürfen Friseure unter Auflagen wieder aufmachen.

GROSSVERANSTALTUNGEN: Mitte April hatten Bund und Länder beschlossen, dass Großveranstaltungen bis mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt bleiben, also große Messen, Konzerte oder Fußballspiele mit Publikum - weil dies besonders gefährlich ist zur Verbreitung des Virus. Ob dieses Verbot jetzt schon verlängert wird, war unklar.

Längst haben aber verschiedene Länder große Veranstaltungen auch ab September abgesagt worden, wie das Oktoberfest in München oder den Marathon in Berlin. Für möglich wurde gehalten, dass es konkretere Eingrenzungen des Begriffs Großveranstaltung geben könnte - so stellt sich etwa die Frage, ob private Hochzeitsfeiern darunter fallen.

CORONA-SPURENSUCHE: Wichtige Lockerungs-Voraussetzung ist, möglichst alle Infektionsketten ausfindig zu machen - und Betroffene zu testen und in Quarantäne nach Hause zu schicken. Ob die 375 Gesundheitsämter das schaffen können, hängt stark von den Zahlen vor Ort ab.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat angeregt, größeres Augenmerk auf ein regional differenziertes Vorgehen zu legen. Mehr Klarheit über die Entwicklung der Epidemie sollen außerdem mehr Tests bringen - auch bei Menschen ohne Symptome und speziell in besonders gefährdeten Bereichen wie Pflegeheimen.

INTENSIVBETTEN: Erwartet wurde eine Art Rahmenbeschluss, damit in den Krankenhäusern für Corona-Patienten reservierte Intensivbetten wieder für den Normalbetrieb freigegeben werden können. Spahn hat den Ländern empfohlen, ab Mai weniger Kapazitäten für Corona-Patienten freizuhalten. Kliniken hatten mit Sorge beobachtet, dass zuletzt etwa auch weniger Patienten wegen Herzinfarkten oder Schlaganfällen kamen.

Quelle: dpa