Corona-Novemberhilfen – erhöhte Abschlagszahlungen bis zu 50.000 €

Im Rahmen des beschleunigten Auszahlungsverfahrens der Novemberhilfe wurden die Abschlagszahlungen für nach dem 11. Dezember 2020 eingereichte Anträge auf bis zu 50.000 € erhöht. Antragsteller nach dem 11. Dezember 2020 erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 50.000 €, sofern die Voraussetzungen für die beschleunigte Antragstellung nach der Systemprüfung vorliegen. Sofern Anträge bereits vor dem 11. Dezember 2020 gestellt wurden, wurden die Abschlagszahlungen im beschleunigten Verfahren auf 10.000 € begrenzt und in der Regel bereits ausgezahlt. In diesen Fällen erfolgt voraussichtlich in der nächsten Woche eine weitere Auszahlung bis zu dem Höchstbetrag für Abschlagszahlungen von 50.000 €. Eine erneute Beantragung der erhöhten Abschlagszahlung ist nicht erforderlich.

Die Abschlagszahlungen werden von der Bundeskasse ausgezahlt.

Die weiteren Auszahlungen der darüber hinausgehenden Zuschussbeträge bzw. die Bewilligungen, sofern die Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens nicht vorliegen, starten voraussichtlich im Januar 2021 durch die jeweiligen Bewilligungsstellen der Länder.