Corona-Einreiseverordnung überarbeitet und verlängert

Am 28. Juli 2021 trat eine geänderte Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft. Darin wird insbesondere die Quarantänepflicht bei Einreise nach Deutschland bis zum 10. September 2021 verlängert. Wird ein Virusvariantengebiet nach der Einreise und während der 14-tägigen Quarantäne zum Hochinzidenzgebiet gestuft, gelten die Regelungen für Hochinzidenzgebiete. Das bedeutet, es besteht eine Freitestungsmöglichkeit ab dem fünften Tag bzw. keine Quarantäneverpflichtung für Geimpfte und Genesene. Diese Erleichterungen gelten für Personen, die mit einem vom RKI anerkannten Impfstoff geimpft sind. Wenn das betroffene Gebiet nicht mehr als Risikogebiet eingestuft wird, endet die Quarantäne.

Die Änderungen in der Corona-Einreiseverordnung finden Sie auch in dem angepassten Merkblatt der BDA zum Umgang mit Urlaubsrückkehrern.