Corona-Beschlüsse

Nach acht Stunden Beratung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen steht fest, dass der Lockdown für Hotellerie und Gastronomie bis mindestens 20. Dezember 2020 verlängert wird.

Die finanzielle Unterstützung für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen wird fortgeführt. Die Novemberhilfe wird in den Dezember auf Basis der Novemberhilfe verlängert und das Regelwerk der Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst. Die Bundesregierung wird dazu mit der Europäischen Kommission das Gespräch aufnehmen und die beihilferechtlichen Fragen unverzüglich klären.

Für diejenigen Wirtschaftsbereiche, die absehbar auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, ohne von Schließungen betroffen zu sein, wird der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe III die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern.

Alle Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Auch alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen, insbesondere touristische Reisen auch ins Ausland unter anderem in Hinblick auf die Skisaison sind zu vermeiden.