Bundesverwaltungsgericht erklärt Bettensteuern in Dortmund für rechtswidrig

Bereits im Oktober 2013 hat das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen die Bettensteuersatzung von Dortmund für rechtswidrig erklärt. Da das Urteil des Oberverwaltungsgerichts auf Landesrecht fußt, wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen.

 

Dagegen wehrte sich die Stadt Dortmund mit einer Nichtzulassungsbeschwerde, die nun vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen wurde.

In erster Linie rügten die Gerichte, dass der Hotelier zur Zahlung der Bettensteuer verpflichtet wurde und nicht die Gäste. Die Stadt Dortmund plant nun, die Bettensteuersatzung zu ändern. Wie die Stadt Dortmund die gezahlten Bettensteuern in Höhe von 1,7 Millionen Euro an die Hotels zurückzahlen wird, ist noch unklar.

Quelle: DEHOGA compact Nr. 36/2014