Bundesregierung verlängert Überbrückungshilfen bis September 2021

Soeben hat Bundesminister Peter Altmaier längst ersehnte Informationen zur Verlängerung der Überbrückungshilfen wie auch zum Schadensausgleich für größere Unternehmen kundgetan.

Dies ist ein weiterer Erfolg unserer monatelangen Bemühungen.

Die Verlängerung bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus ist zu begrüßen, insbesondere auch die damit verbundene Restart-Prämie, mit der ein höherer Zuschuss zu den Personalkosten verbunden ist.

Eine Verlängerung – wie von uns gefordert – bis zum Jahresende war leider innerhalb der Bundesregierung nicht konsensfähig. Die Branche darf versichert sein, dass wir für die Betriebe, die auch im September 2021 unter großen Umsatzeinbußen leiden, eine weitere Verlängerung der Hilfen fordern werden.

Erfreulich ist auch die Erhöhung der Obergrenze für die Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus. Zumindest für die meisten Unternehmen.

Nachdem am 28. Mai der Antrag nach Art. 107, Abs. 2 b AEUV von der EU-Kommission bewilligt wurde, hat Bundesminister Altmaier heute verkündet, dass bis zu 40 Mio. Euro als Schadensausgleich im Rahmen der Überbrückungshilfe geltend gemacht werden können. Zusammen mit der bislang geltenden Obergrenze von bis zu 12 Mio. Euro beläuft sich die Förderung für die größeren Arbeitgeber der Branche dann auf 52 Mio. Euro. Zweifelsohne war dies der härteste Kampf und der umstrittenste Punkt in den Gesprächen zwischen BMWI und BMF.

Enttäuschend ist dies zweifelsohne für die größten 30 bis 40 Unternehmen der Branche, die damit keine ausreichende Unterstützung erfahren.

Qualifizierte Informationen zum Schadensausgleich für die größten Unternehmen erfolgen noch in dieser Woche.

Abschließend möchten wir Sie darüber informieren, dass der Bundestag die sogenannte Notbremse nicht über den 30. Juni 2021 hinaus verlängern wird. Die epidemische Notlage soll jedoch bis zum 30. September 2021 verlängert werden. Das heißt, der mit der 100er Inzidenz verbundene Automatismus läuft zum 30. Juni 2021 aus. Nicht jedoch die Feststellung der epidemischen Notlage, die es insbesondere dem Bundesgesundheitsministerium erlaubt, weit reichende Verordnungen gegen die Pandemie zu erlassen.

Das Auslaufen der Notbremse hatten wir vor Wochen im Schreiben an die zuständigen Ministerien eingefordert. Die Bundesländer haben in der Vergangenheit bewiesen, dass sie vor Ort sachgerecht ihre Ermessungsspielräume nutzen.

Wollen wir hoffen, dass damit auch ein weiterer Baustein für die dauerhafte Öffnung unserer Branche gelegt wird.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.