Bundesrat fordert weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

In einer begleitenden Entschließung hat der Bundesrat im Zuge seiner jüngsten Sitzung am 18. Januar einstimmig gefordert, die bis 31. Januar 2021 befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen – wie auch vom DEHOGA gefordert - nochmals zu verlängern.

Um zu verhindern, dass grundsätzlich gesunde Unternehmen in die Insolvenz rutschen, weil sie noch auf die Auszahlung der staatlichen Corona-Hilfsmaßnahmen warten, müsse die Bundesregierung unverzüglich eine Verlängerung der insolvenzrechtlichen Sonderregel auf den Weg bringen - und sicherstellen, dass sie rechtzeitig in Kraft tritt. Es wäre eine unbillige Härte, wenn Firmen zum 1. Februar 2021 einen Insolvenzantrag stellen müssten, obwohl sie eigentlich Anspruch auf staatliche Hilfeleistungen hätten - zum Beispiel die so genannten November- und Dezemberhilfen oder die Überbrückungshilfe III, die momentan noch gar nicht beantragt werden kann.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreifen will.