Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:
- Für das neue Ausbildungsjahr werden die Ausbildungsprämien zum 1. Juni 2021 jeweils auf 4 000 bzw. 6 000 Euro verdoppelt. Das kann auch für gastgewerbliche Betriebe einen Anreiz schaffen. Bis zum 19. Februar 2021 hatten gastgewerbliche Betriebe insgesamt mehr als 4.200 positive Bescheide zur Zahlung einer Ausbildungsprämie oder Ausbildungsprämie plus erhalten.
- Beim Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit wurde eine wichtige DEHOGA-Forderung umgesetzt: Künftig kann auch die Vergütung der Ausbilder bezuschusst werden. Nach wie vor höchst unbefriedigend ist allerdings, dass rund zwei Drittel der Anträge auf Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bei Kurzarbeit im Betrieb von den Arbeitsagenturen abgelehnt werden. Der DEHOGA hatte hier Veränderungen bei der Berechnungsweise angemahnt.
- Die genannten Leistungen können künftig Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern beziehen. Bisher liegt die Grenze bei 249 Mitarbeitern. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung; der DEHOGA fordert allerdings weitergehend eine Öffnung auch für größere Unternehmen wie Hotelketten oder Systemgastronomie.
- Die Bundesregierung führt einen „Lockdown-Sonderzuschuss“ von 1.000 Euro ein. Dieser ist allerdings auf Kleinstunternehmen mit bis zu vier Mitarbeitern beschränkt. Diese Beschränkung kritisiert der DEHOGA als vollkommen unangemessen: Ausbildungsbetriebe, die staatlich gezwungen werden, ihre normale Geschäftstätigkeit weitgehend einzustellen, und die die daher auch in ihrer Ausbildung massiv ausgebremst werden, müssen unabhängig von ihrer Größe in der Ausbildung finanziell unterstützt werden.
- Die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und auf 6 000 Euro verdoppelt. Mit ihr wird künftig neben der Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzfall auch bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages unterstützt.
- Bei der Förderung einer Auftrags- oder Verbundausbildung wird die Mindestlaufzeit auf vier Wochen verkürzt, die Höhe der Förderung nach der Laufzeit bemessen. Insgesamt können bis zu 8 100 Euro gezahlt werden. Künftig kann auch der Stammausbildungsbetrieb statt des Interimsausbildungsbetriebs die Förderung erhalten. Für Interimsausbildungsbetriebe entfällt die Begrenzung auf bis zu 249 Mitarbeitende ersatzlos.
- Künftig können für pandemiebetroffene Unternehmen die Kosten für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende hälftig bezuschusst werden, maximal mit 500 Euro. Diese Idee geht auf einen guten Vorschlag der Wirtschaft zurück, allerdings ist der Betrag von 500 Euro für eine praxisbezogene Prüfungsvorbereitung nicht kostendeckend. Die bestehenden Programme einiger Bundesländer sind hier besser.
Die Pressemitteilung des Bundesbildungsministeriums finden Sie hier…