Bundesliga-Auftakt - Sky informiert DEHOGA über aktuelle Rechtslage und Handhabung

Weil Gastronomen die Livespiele der 2. Fußball-Bundesliga über Sport1 öffentlich gezeigt haben, ohne im Besitz eines Sky-Gewerbe-Abos zu sein, wurden viele von ihnen von Sky in den vergangenen Wochen abgemahnt.

 

Durch Einschalten des DEHOGA konnte nun erreicht werden, dass Sky zunächst nicht gegen diese Betriebe vorgehen wird. Bereits ausgesprochene Abmahnungen und Schadensersatzforderungen hat Sky zurückgezogen.

Wörtlich heißt es in der Mitteilung von Sky (Link s. u.): „Jedenfalls bezogen auf das Gastgewerbe und unabhängig davon, ob diese rechtmäßig oder nicht rechtmäßig erfolgt, wird Sky Deutschland zunächst nicht gegen die öffentliche Wahrnehmbarmachung von Sport-Übertragungen vorgehen, die auf deutschen Free-TV-Sendern verbreitet werden (z. B. ARD, ZDF, Sport1, RTL, Sat1/Kabel1/Pro7). Sky Deutschland behält sich aber vor, gegen die öffentliche Wahrnehmbarmachung von Sport-Übertragungen vorzugehen, die auf ausländischen Sendern verbreitet werden (z. B. TRT, Nova TV, Star TV Canli, auch BSkyB und Sky Italia)."

Achtung: Sky-Privatabos dürfen in keinem Fall in Gaststätten eingesetzt werden!

Detaillierte, wichtige Informationen entnehmen Sie bitte dem Sky-Infoblatt vom 24.1.2014, das Sie hier finden....

Quelle: DEHOGA compact Nr. 3/2014