Durch Einschalten des DEHOGA konnte nun erreicht werden, dass Sky zunächst nicht gegen diese Betriebe vorgehen wird. Bereits ausgesprochene Abmahnungen und Schadensersatzforderungen hat Sky zurückgezogen.
Wörtlich heißt es in der Mitteilung von Sky (Link s. u.): „Jedenfalls bezogen auf das Gastgewerbe und unabhängig davon, ob diese rechtmäßig oder nicht rechtmäßig erfolgt, wird Sky Deutschland zunächst nicht gegen die öffentliche Wahrnehmbarmachung von Sport-Übertragungen vorgehen, die auf deutschen Free-TV-Sendern verbreitet werden (z. B. ARD, ZDF, Sport1, RTL, Sat1/Kabel1/Pro7). Sky Deutschland behält sich aber vor, gegen die öffentliche Wahrnehmbarmachung von Sport-Übertragungen vorzugehen, die auf ausländischen Sendern verbreitet werden (z. B. TRT, Nova TV, Star TV Canli, auch BSkyB und Sky Italia)."
Achtung: Sky-Privatabos dürfen in keinem Fall in Gaststätten eingesetzt werden!
Quelle: DEHOGA compact Nr. 3/2014