Die Verordnung erlaubt künftig auch, dass Arbeitgeber den Impf- oder Genesenenstatus der Beschäftigten bei den Hygienekonzepten berücksichtigen – allerdings nur, wenn dieser ohnehin bekannt ist. Ein Recht, den Impfstatus abfragen zu können, gibt es in den meisten Bereichen nicht, auch wenn sich die Bundesregierung nun darauf einigte, ein solches Auskunftsrecht in besonders sensiblen Bereichen wie Pflege, Kitas und Schulen ermöglichen zu wollen. Eine Ausweitung auch auf andere Branchen scheiterte laut Gesundheitsminister Spahn am Widerstand der SPD.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte zuvor erklärt, dass er ein rechtssicheres Arbeitgeber-Auskunftsrecht für grundsätzlich vorstellbar hält - allerdings nur in einer Übergangszeit, zu einem bestimmten Zweck und unter bestimmten Bedingungen wie im Rahmen einer pandemischen Lage.
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