Brüssel verlängert digitales Covid-Zertifikat

Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben sich in dieser Woche auf die Verlängerung des digitalen Covid-Zertifikats um ein weiteres Jahr geeinigt. Die Verordnung über das digitale Covid-Zertifikat der EU gilt nur für Reisezwecke und soll den Reiseverkehr künftig auch im Falle einer neuen Variante sicherstellen. Sie gilt bis zum 30. Juni 2023, kann aber auch früher aufgehoben werden, falls die Situation dies erlaubt. Mit der Verordnung wurde zudem festgelegt, dass das Impfzertifikat künftig alle Informationen über die Anzahl der Dosen beinhalten soll, egal in welchem Mitgliedstaat geimpft wurde. Ebenso darf ein Genesungszertifikat im Sinne der Verordnung auch nach einem positiven Antigentest ausgestellt werden.