BGN-Empfehlung zu lüftungstechnischen Maßnahmen im Gastgewerbe aktualisiert

Mit Blick auf die nahende Herbst-/Wintersaison ist das Thema Lüftung eines, dass Gastronomen, Hoteliers und Gäste gleichermaßen bewegt. Denn es darf mittlerweile als wissenschaftlich gesichert gelten, dass Aerosole in der Raumluft einen der Haupt-Übertragungswege für das Corona-Virus darstellen.

Nicht nur die Bundesregierung, auch Arbeitsschutz und Anlagenbauer haben daher in den letzten Monaten ausführliche Empfehlungen zum infektionsschutzgerechten Lüften herausgegeben. Wissenschaft und Industrie arbeiten intensiv an der Frage, wie Viren in der Raumluft auch mit technischen Mitteln möglichst gering gehalten werden können. Der DEHOGA beobachtet und begleitet diese Arbeit seit Monaten eng. Mittlerweile gibt es eine große Anzahl von Produktangeboten auf dem Markt, die mit Hilfe unterschiedlichster Verfahren das Versprechen umsetzen wollen, die Luft in Innenräumen der Gastronomie und Hotellerie frei von SARS-CoV-2 zu halten.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Arbeitsschutzregelungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse hat die Berufsgenossenschaft BGN jetzt ihre Empfehlungen für lüftungstechnische Maßnahmen in Räumen des Gastgewerbes aktualisiert. Die Publikation fasst das komplexe Thema knapp und branchenbezogen zusammen. Neu im Vergleich zur ersten Fassung ist der Hinweis auf Verfahren zur CO 2-Messung, denn der CO 2-Gehalt in der Luft lässt Rückschlüsse auf die Aerosolkonzentration und damit den Lüftungsbedarf zu. Außerdem wird explizit darauf hingewiesen, dass jedenfalls in der Hauptkochzeit die Küchenlüftung möglichst eine Stunde vor dem Betreten bis eine Stunde nach dem Verlassen der Küche laufen soll.

Was die technischen Maßnahmen zur Luftreinigung angeht, so sind die Aussagen in der aktuellen Fassung eindeutiger geworden: „Zur Abscheidung von SARS-CoV-2 müssen Luftreiniger zumindest mit einem wirksamen HEPA-Filter ausgestattet sein. Luftreinigungsgeräte auf der Basis von UVC-Strahlung können auch geeignet sein. Luftreiniger, die auf der Basis von Elektrofiltern, kaltem Plasma, Ozonierung, Ionisation oder Versprühen von Desinfektionsmitteln arbeiten, sind abzulehnen.

Der DEHOGA empfiehlt daher nach wie vor äußerste Vorsicht vor dem Tätigen entsprechender Investitionen.

Die wichtigste Maßnahme ist und bleibt eine ausreichende Frischluftzufuhr, sei es durch einfaches Stoßlüften, sei es durch entsprechende raumlufttechnische Anlagen.

Die aktuelle BGN-Empfehlung zu Lüftungstechnischen Maßnahmen in Räumen des Gastgewerbes finden Sie hier… und auch unter www.dehoga-corona.de