BGN dämpft Belastung für Mitgliedsbetriebe - BGN-Beitrag 2020 beschlossen

Der Beitrag für die Versicherungsleistungen der BGN wird auf der Grundlage der Versicherungs- und Lohnsummen berechnet, die die Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft alljährlich melden. Als eine Folge der andauernden SARS-CoV2-Pandemie gingen diese Entgelte um über 14 Prozent zurück, was rechnerisch zum Ansteigen des Mitgliedsbeitrags um knapp 15 Prozent führen würde. Das wäre den vielen, unter gravierenden Umsatzeinbußen leidenden Mitgliedsbetrieben nicht zuzumuten.

Der paritätisch mit Arbeitgebern und Versichertenvertretern besetzte BGN-Vorstand hat deshalb Anfang April beschlossen, den Beitrag mit Geldern aus den Betriebsmitteln der Berufsgenossenschaft zu stützen. Zusammen mit den bereits geleisteten Vorschüssen für das Jahr 2020 wird die überwiegende Anzahl der Betriebe deshalb keine Nachzahlung leisten müssen. Im Gegenteil: Teilweise können für von der Pandemie besonders betroffene Unternehmen hohe Guthaben entstehen, die von der BGN auf Wunsch ausgezahlt oder mit künftigen Forderungen verrechnet werden.

Trotz Stützung müssen der Mitgliedsbeitrag für 2020 und der Beitragsvorschuss für 2021 im Durchschnitt zur Sicherstellung der Liquidität der Berufsgenossenschaft um rund fünf Prozent steigen. Zahlungserleichterungen und zinslose Beitragsstundungen, das bisherige Angebot der BGN an die Betriebe, sind weiterhin möglich.

Quelle: Pressemitteilung der BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe)