Der paritätisch mit Arbeitgebern und Versichertenvertretern besetzte BGN-Vorstand hat deshalb Anfang April beschlossen, den Beitrag mit Geldern aus den Betriebsmitteln der Berufsgenossenschaft zu stützen. Zusammen mit den bereits geleisteten Vorschüssen für das Jahr 2020 wird die überwiegende Anzahl der Betriebe deshalb keine Nachzahlung leisten müssen. Im Gegenteil: Teilweise können für von der Pandemie besonders betroffene Unternehmen hohe Guthaben entstehen, die von der BGN auf Wunsch ausgezahlt oder mit künftigen Forderungen verrechnet werden.
Trotz Stützung müssen der Mitgliedsbeitrag für 2020 und der Beitragsvorschuss für 2021 im Durchschnitt zur Sicherstellung der Liquidität der Berufsgenossenschaft um rund fünf Prozent steigen. Zahlungserleichterungen und zinslose Beitragsstundungen, das bisherige Angebot der BGN an die Betriebe, sind weiterhin möglich.
Quelle: Pressemitteilung der BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe)