Bezirk Mitte ermöglicht Nutzung von Außengastronomieflächen auch im Winter

Auf Initiative des DEHOGA Berlin gestattet der Bezirk Mitte nun auch Einhausungen und die Nutzung klimaverträglicher Wärmequellen in Schankvorgärten bis zum 31. März 2021. Der Betrieb von gasbetriebenen Heizpilzen ist nicht gestattet. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Die Duldung bezieht sich nur auf bereits genehmigte Ursprungsflächen und gilt nicht für coronabedingte Zusatzflächen. Auflagen des Denkmalschutzes, des Brandschutzes und allgemeine Hygieneauflagen sind zu beachten.

Das vollständige Schreiben des Bezirksamts finden Sie hier.