Bettensteuer

Pressemitteilung des DEHOGA Bundesverbandes

Kölner Stadtrat schadet dem Tourismus

Bettensteuer ist verfassungswidrig

(Berlin, 24. März 2010) Die am Dienstag vom Rat der Stadt Köln beschlossene „Bettensteuer“ ist verfassungswidrig. Sie steht im krassen Widerspruch zum vom Bund und den Ländern beschlossenen Wachstumsbeschleunigungsgesetz – und wird deshalb keinen Bestand haben.

 

"Die Bettensteuer schadet dem lokalen Tourismus in Köln, dem Wirtschaftsstandort sowie dem lokalen Handwerk und Einzelhandel. Die Kölner Ratsherren und -frauen wären besser beraten, die Leistungsfähigkeit ihrer Hotellerie zu stärken, die Arbeits- und Ausbildungsplätze schafft und dort ihre Steuern zahlt“, erklärten der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und Hotelverband Deutschland (IHA). „Alle mit der Mehrwertsteuersenkung für Übernachtungen verbundenen positiven Impulse würden stattdessen zunichte gemacht.“

Beide Verbände kündigten an, gemeinsam mit der Kölner Hotellerie alle Rechtsmittel gegen die als „Wegelagerei“ empfundene neue Abgabe auszuschöpfen.

Gestützt werden sie dabei durch ein Gutachten der international renommierten Anwaltskanzlei GleissLutz. Nach umfänglicher Prüfung kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass die geplante Kulturförderabgabe verfassungswidrig sei und vor den Gerichten keinen Bestand haben werde.

(Quelle: DEHOGA Aktuell/PRESSEMITTEILUNG 10/16)