Bettensteuer - Richter kippen Kurtaxe in Dresden

Weil es „die Voraussetzungen für die Abgabe nicht erfüllt" sieht, hat das Oberverwaltungsgericht in Bautzen die Kurtaxe-Satzung Dresdens gekippt. Die Richter gaben damit dem Dresdner Hotelier Thomas Rieß Recht, der mit Unterstützung des DEHOGA-Landesverbands Sachsen gegen die Satzung und die damit verbundene Bettensteuer geklagt hatte.

 

Seit Februar kassiert Dresden pro Übernachtung 1,30 Euro, bis August kamen rund 3,3 Millionen Euro zusammen. Dresden sei keine sogenannte Fremdenverkehrsgemeinde, die eine Kurtaxe erheben dürfe, so die Begründung der Richter. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Quelle: DEHOGA compact Nr. 40/2014