Bettensteuer Köln: Erste Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht

Bettensteuer Köln: Erste Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht

Die erste Klage gegen die von der Stadt Köln zum 1. Oktober eingeführte Bettensteuer wurde heute beim Verwaltungsgereicht Köln eingereicht.

 

Kläger ist der Altstadt-Hotelier Wolf Hönigs vom Lint Hotel. „Uns blieb als ultima ratio nur noch der Klageweg, weil wir eine sachliche juristische Überprüfung der Kulturförderabgabe brauchen", so Wolf Hönigs. Die gerichtliche Auseinandersetzung, die die Anwaltskanzlei Kanzler – Kern – Kaiser aus Bad Kreuznach begleitet, wird vom DEHOGA NR und den Hoteliers der Domstadt unterstützt. Neben der Klage in der Hauptsache wurde auch ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. „Wir hoffen, dass das Gericht die Dringlichkeit der Sache erkennt und zeitnah eine Entscheidung trifft. Je kürzer und weniger die Bettensteuer in und für Köln Schaden anrichtet, desto besser", so Christoph Becker, Geschäftsführer des DEHOGA Nordrhein in Köln.

Die Kölner Hoteliers stehen geschlossen hinter der Klage gegen die Stadt Köln. „Wir würden uns freuen, wenn die Stadt bis zur gerichtlichen Entscheidung die Bettensteuer aussetzt", fordert Wilhelm Luxem, stellvertretender Vorsitzender der DEHOGA-Kreisgruppe Köln. „Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind bekannt. Sie wurden sogar von der Landesregierung geteilt, deshalb wäre das ein Weg des fairen Miteinanders. Es geht um Köln und sein touristisches Erscheinungsbild und das ist gerade verheerend – zum Schaden aller."

Zwei Gutachten hatten unabhängig voneinander erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Während das eine von DEHOGA und Hotelverband Deutschland in Auftrag gegeben und von der renommierten Kanzlei GleissLutz gefertigt wurde, hatte das zweite der baden-württembergische Städtetag erstellen lassen. Ziel war hierbei, für die baden-württembergischen Städte, als potenzielle Profiteure, zu klären, ob die Einführung einer Bettensteuer verfassungsgemäß wäre. Beide Gutachten lagen sowohl der Stadt Köln wie der Landesregierung zum Zeitpunkt ihrer Entscheidungen vor.

Kontakt:
RA Christoph Becker
Geschäftsführer
DEHOGA Nordrhein e.V.
Geschäftsstelle Köln
Balduinstraße 9, 50676 Köln
Tel.: 0221. 9215800

 DEHOGA NORDRHEIN PM 03/11/10 - Bettensteuer Köln: Erste Klage beim Verwaltungsgericht Klön eingereicht

Quelle: DEHOGA NORDRHEIN PM 03/11/10 - Bettensteuer Köln: Erste Klage beim Verwaltungsgericht Klön eingereicht