Bettensteuer: Hotelier darf nicht "verlängerter Arm" der Finanzverwaltung sein

Faktisch und juristisch ist eine Unterscheidung zwischen privaten und geschäftlichen Übernachtungen nicht möglich

(Berlin, 15. November 2012) Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2012 folgern einige Städte, dass es möglich sei, privat veranlasste Übernachtungen mit Steuern zu belegen. Diese Auffassung ist schon juristisch nicht haltbar. Warum nicht?

 

Lesen Sie hier das DEHOGA Positionspapier:

pdf Sachstand Bettensteuer - 15. November 2012