Betriebsschließungsversicherung - Berlin verzichtet auf Anrechnung der freiwilligen Zahlungen der Versicherer auf staatliche Unterstützungsleistungen

Nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft bestätigt, dass auch Berlin grundsätzlich darauf verzichtet, die freiwilligen Zahlungen der Versicherer auf staatliche Unterstützungsleistungen im Hinblick auf die Corona-Krise anzurechnen, soweit auch unter Berücksichtigung dieser Zahlungen ein Liquiditätsengpass im Sinne der Richtlinien für die Gewährung von Sofort-/Überbrückungshilfen des Landes/Bundes für die von der Corona-Virus-Pandemie geschädigten Unternehmen und Soloselbständigen besteht. In diesen Fällen ist eine Überkompensation allerdings aus beihilferechtlichen Gründen ausgeschlossen.

Laut Senatsverwaltung wird die Investitionsbank Berlin diesbezüglich entsprechend informiert.