In einem Verfahren, das in 2. Instanz vom Betreiber einer Gaststätte vor dem Oberverwaltungsgericht gegen das Land Berlin geführt wird (Az.: OVG 1 S 48/20) hat das Oberverwaltungsgericht gegenüber der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung erhebliche Zweifel an der bestehenden „Sperrstunde“ von 23:00 Uhr angemeldet.
Senatorin Kalayci: „Um einem entsprechenden Beschluss Rechnung zu tragen, hat der Senat entschieden, die entsprechenden Bestimmungen in der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung zu ändern.“