Beschränkung von Öffnungszeiten für bestimmte Gewerbebetriebe nach der Corona-Eindämmungsmaßnahmenverordnung

Aus der Sitzung des Senats am 9. Juni 2020:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, Änderungen der SARS-CoV-2-Eindammungsmaßnahmenverordnung beschlossen. Hierdurch wird die Begrenzung der Öffnungszeit für Gaststätten, Spielhallen und ähnliche Gewerbebetriebe auf 23:00 Uhr aufgehoben, mit Wirkung ab dem 10. Juni 2020. Damit ist der Senat einer Vorgabe des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg gefolgt.

In einem Verfahren, das in 2. Instanz vom Betreiber einer Gaststätte vor dem Oberverwaltungsgericht gegen das Land Berlin geführt wird (Az.: OVG 1 S 48/20) hat das Oberverwaltungsgericht gegenüber der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung erhebliche Zweifel an der bestehenden „Sperrstunde“ von 23:00 Uhr angemeldet.

Senatorin Kalayci: „Um einem entsprechenden Beschluss Rechnung zu tragen, hat der Senat entschieden, die entsprechenden Bestimmungen in der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung zu ändern.“