• Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie soll ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt werden
• Für Beschäftigte in Kurzarbeit sollen ab 1.05. bis 31.12.2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet werden
• Das Kurzarbeitergeld soll für diejenigen, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten:
- ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht werden.
- ab dem 7. Monat wird es auf 80 Prozent erhöht.
- für Haushalte mit Kindern liegen die Zahlen höher, bei 77 beziehungsweise 87 Prozent.
- die Regelung soll bis Ende des Jahres gelten.
• Als weitere steuerliche Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen sollen die absehbare Verluste für dieses Jahr mit Steuer-Vorauszahlungen aus dem vergangenen Jahr verrechnet werden dürfen (Verlustverrechnung).