Berliner Hygienepranger vor dem aus? Erste Fehler untermauern DEHOGA-Befürchtungen

Die seit einigen Wochen einsehbare Online-Liste der Berliner Restaurantkontrollergebnisse „sicher-essen“ hat in den ersten Wochen ihres Bestehens nicht nur die vom DEHOGA schon vorab befürchtete Prangerwirkung bestätigt.

 

Sie ist auch fehleranfällig, wie sich jetzt gezeigt hat: In der Datenbank war eine Berliner Bar aus dem Stadtteil Lichtenberg eine Woche lang zweimal nur mit einem „ausreichenden“ Prüfungsergebnis gelistet. Sowohl für die erste Lebensmittelhygiene-Kontrolle im Juli als auch für eine angebliche Nachkontrolle im August waren 47 Minuspunkte vermerkt. Die Nachkontrolle hatte aber gar nicht stattgefunden. Wegen eines „technischen Fehlers“ seien die Daten der ersten Prüfung ein zweites Mal in der Liste aufgetaucht, begründete Lichtenbergs Stadtrat Michael Räßler-Wolff den Fehler, der für das Image der Bar fatale Folgen haben könnte.

Die Bar wurde sicherheitshalber erst einmal aus der Internetliste gestrichen und soll im Anschluss an die nun für September vorgesehene Nachprüfung wieder in die Datenbank eingetragen werden. Auch im Stadtteil Pankow soll es ähnliche Probleme mit einer Überlagerung von Daten hinsichtlich Kontrolle und Nachprüfung gegeben haben. Diese Ergebnisse wurden aber immerhin nicht veröffentlicht. „Wir arbeiten an einer Lösung“, kommentierte die Sprecherin der Senatsverwaltung für Verbraucherschutz Marie-Luise Dittmer den aus Sicht des DEHOGA äußerst problematischen Status Quo. Mit solchen unzureichenden technischen Lösungen werden die ohnehin bestehenden Bedenken des DEHOGA gegen diese Form des Internetprangers weiter untermauert.

Derweil könnte die ursprüngliche Absicht, eine berlinweite Übersicht zu schaffen, scheitern. Vier Bezirke haben bisher noch keine Ergebnisse ihrer Lebensmittelkontrollen online gestellt. Von Stadträten wird kritisiert, dass eine genaue Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung fehlt. Unklar ist insbesondere, ob ein Gastronom der Aufnahme seines Restaurants in die Liste zustimmen muss und ob er via Amtsbescheid die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die geplante Veröffentlichung eines Kontrollergebnisses bekommen muss.

Den Bericht „Berlinweite Ekelliste droht zu scheitern" des Berliner Morgenpost finden Sie hier...

Quelle: DEHOGA compact 30/11