Beleuchtungsverbot gilt nicht für Namenszüge von Betrieben während der Öffnungszeit (Kabinettsbeschluss)

Das Bundeskabinett hat heute Anpassungen der Energieeinsparverordnung beschlossen. Für unsere Branche besonders relevant: Nach massiver Kritik des DEHOGA wurde klargestellt, dass Namenszüge eines Betriebs während der Öffnungszeiten weiter beleuchtet werden dürfen - auch nach 22 Uhr. In der Ursprungsfassung hatte diese Ausnahmeregelung für die nächtliche Beleuchtung von Namensangaben, die während der Öffnungszeiten auf Gewerbe und Beruf am selben Ort hinweisen, noch gefehlt. Dies hatten wir sehr deutlich kritisiert und eine Korrektur eingefordert. Hier hat sich unser Einsatz definitiv gelohnt.

Die Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zu den Anpassungen finden Sie hier…