Außengastronomie: Charlottenburg-Wilmersdorf verlängert auf Antrag bestehende Genehmigungen für Sonderflächen

Im Rahmen der Corona-Pandemie hat der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf vielen Gastronomen Zusatzflächen für die Außengastronomie zur Verfügung gestellt, um die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Die Erlaubnisse sind bis zum 30. Juni 2022 befristet.

Wie uns der Bezirk mitgeteilt hat, können die bestehenden Erlaubnisse bis zum Ende der Saison auf Antrag verlängert werden.

Wichtig: Die Betriebe müssen einen entsprechenden Antrag beim Bezirksamt stellen, um die Verlängerung zu erhalten. Das Verfahren soll einfach ablaufen. Es genügt daher eine einfache E-Mail, in der man darum bittet, dass die bestehende Sondernutzungserlaubnis für die Sonderflächen verlängert wird. Die E-Mail soll an ordnungsamt​[at]​charlottenburg-wilmersdorf.de gerichtet werden. Zudem will der Bezirk auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren bis Ende des Jahres verzichten.

Wir hoffen, dass auch andere Bezirke diesem Beispiel folgen und durch Zusatzflächen mehr Außengastronomie ermöglichen.