Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung

Das Bundeskabinett hat die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Ar­beits­schutz­ver­ord­nung beschlossen. Damit läuft die Ver­ord­nung zeit­gleich mit der Mas­ken­pflicht im Per­so­nen­fern­ver­kehr zum 2. Februar 2023 aus.

Nur in Ein­rich­tun­gen der me­di­zi­ni­schen Ver­sor­gung und Pfle­ge sind wei­ter­hin Co­ro­na-spe­zi­fi­sche Re­ge­lun­gen des In­fek­ti­ons­schutz­ge­set­zes zu be­ach­ten. In allen anderen Bereichen – und damit auch im Gastgewerbe - können Arbeitgeber und Beschäftigte künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind. 

Die Anwendung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel hatte bereits am 25. Mai 2022 mit Außerkrafttreten der alten Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung geendet.