Auf die richtige Kennzeichnung in der Speisekarte achten

Aus aktuellem Anlass möchten wir auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aufmerksam machen, wonach rein pflanzliche Produkte nicht mit solchen Bezeichnungen gekennzeichnet oder beworben werden dürfen, die eine tierische Herkunft vermuten lassen.

Bezeichnungen wie „Sojamilch“ oder „Tofubutter“ sind unzulässig, weil diese Produkte nicht von Tieren stammen und daher nicht als Milch oder Butter gekennzeichnet werden dürfen. Festzuhalten bleibt auch, dass rein pflanzliche Produkte somit auch nicht als  "Rahm", "Sahne", "Butter", "Käse" und "Joghurt" bezeichnet werden dürfen.    

Die Pressemitteilung des Europäische Gerichtshof (EuGH) finden Sie hier.