Auch EU-Ministerrat stimmt für Allergenkennzeichnung unverpackter Lebensmittel

Nach dem Europäischen Parlament (DEHOGA compact berichtete) hat nun auch der EU-Ministerrat beschlossen, dass Verbraucher innerhalb der Europäischen Union besser über die Zutaten und Nährwerte in Lebensmitteln und deren Herkunft informiert werden.

 

Unter anderem müssen Informationen über allergieauslösende Zutaten künftig auch bei unverpackten Lebensmitteln angegeben werden - die Neuerungen betreffen also auch Restaurants und Kantinen. In welcher Art und Weise die Informationen bereitgestellt werden, liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Wie sich die Bundesregierung diesbezüglich positionieren wird, ist aktuell noch offen.

In zahlreichen Schreiben an die zuständigen EU-Politiker hatte der DEHOGA stets darauf hingewiesen, dass eine Deklaration aller verwendeten Zutaten, die Allergien auslösen können, in den Speisekarten nicht umsetzbar ist. Der bürokratische und finanzielle Aufwand durch täglich neu zu fertigende Auflistungen wäre unvertretbar. Die aus Sicht des Gastgewerbes einzig praktikable Lösung ist der Hinweis auf die Auskunftspflicht des Gastronomen gegenüber seinen Gästen. Diese Auskunft kann aber nur auf Anfrage und mündlich erfolgen.

Der DEHOGA wird sich nun weiterhin auf nationaler Ebene dafür einsetzen, dass es zielführend ist, wenn der Gast im Verkaufsraum oder in den Speisenkarten darauf hingewiesen wird, dass er Informationen zu allergenen Zutaten im Gespräch oder durch ausliegendes Informationsmaterial erhalten kann.

Mehr Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier...

Quelle: DEHOGA compact 32/2011