Antragsfrist 15. Juni für Coronahilfen: Hilfskonstruktionen für Sonderfälle

Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich darum bemüht, für alle denjenigen, denen es bis zum 15. Juni 2022 nicht möglich ist, Anträge einzureichen (z.B. weil sie noch auf eine Bewilligung warten müssen, bevor sie einen Änderungsantrag stellen können), Hilfskonstruktionen zu bauen. Wichtig ist, dass auch diese Maßnahmen alle bis zum 15. Juni 2022 abgeschlossen werden müssen.

Da die verbleibende Zeit sehr kurz ist, wurden diese Verfahren in Mails an mögliche betroffene Direktantragstellende und an alle prüfenden Dritte erläutert. Alle wichtigen Hinweise dazu finden Sie auch im Corona-Ticker unter „Aktuell wichtige Ticker“ und im gelben Laufband auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Bei Fragen helfen die bekannten Hotlines für Direktantragstellende und prüfende Dritte, deren Kontaktdaten Sie hier finden.