Antragseinreichung zur Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

wir haben Sie bereits darüber informiert, dass die Bundesregierung im Mai letzten Jahres beschlossen hat, den Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland mit 300 Millionen Euro zu fördern. Das Bundesverkehrsministerium hat hierzu nun die zugrunde liegende Förderrichtlinie veröffentlicht und den ersten Aufruf zur Antragseinreichung gestartet (siehe Anhang). Mit dem ersten Aufruf werden bis zu 10 Millionen Euro Fördermittel für die Normalladeinfrastruktur bereitgestellt sowie bis zu 2.500 Schnelladepunkte gefördert.

Im Zeitraum 01.03.2017 - 28.04.2017 können sich alle natürlichen und juristischen Personen um einen Investitionszuschuss für den Aufbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge bewerben. Die Förderung umfasst neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Normalladepunkte bis einschließlich 22 Kilowatt werden mit bis zu 40% pro Ladepunkt gefördert (höchstens 3.000 Euro). Die Förderung von Schnellladepunkten beträgt maximal 40% (höchstens 30.000 Euro). Netzanschlüsse können bis zu maximal 40% gefördert werden (höchstens 50.000 Euro).

Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Ladesäulen 24 Stunden am Tag öffentlich zugänglich sind und mit Strom aus erneuerbaren Energien bzw. aus vor Ort erzeugtem regenerativen Strom betrieben werden. Zudem sind die Stellplätze neben einer geförderten Ladesäule mit einer vorgegebenen Bodenmarkierung zu kennzeichnen. Der Betreiber der jeweiligen Ladestation kann jedoch selbst entscheiden, ob er die Abgabe des Stroms kostenlos zur Verfügung stellt oder ein Abrechnungsmodell nutzt. Vor Bewilligung der Zuwendung darf nicht mit dem Projekt begonnen werden.

Nähere Informationen zur Förderung und einen Fragen- und Antwortkatalog finden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) in Aurich: https://www.bav.bund.de/DE/3_Aufgaben/6_Foerderung_Ladeinfrastruktur/Foerderung_Ladeinfrastruktur_node.html. Dort können ab dem 01.03.2017, 12:00 Uhr, auch die Anträge eingereicht werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs nach Prüfung bewilligt.

Für weitere Fragen und Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der BAV zur Verfügung: Tel.: 04941/602-555 oder E-Mail: ladeinfrastruktur​[at]​bav.bund.de .

Quelle: DEHOGA Bundesverband

Anlagen:

Aufruf zur Antragseinreichung

Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur