Anhörung im Tourismusausschus zum Thema Ferienwohnungen

Mehr Rechtssicherheit durch Änderung des Baurechts notwendig

Der Tourismusausschuss im Deutschen Bundestag hat sich in dieser Woche mit dem Streit um die Zu- bzw. Unzulässigkeit von Ferienwohnungen in Wohngebieten beschäftigt. Die Experten unterstrichen einerseits die ökonomische Bedeutung des Ferienwohnungssegments, machten aber auch auf die Risiken und rechtlichen Unsicherheiten aufmerksam. Claudia Riemenschneider vom schleswig-holsteinischen Innenministerium wies auf die Rechtslücken hin, die die bestehende Gesetzeslage aufweise. Es gebe keine juristische "Schublade" , in der die Ferienwohnung unterzubringen sei. Sie sei keine Wohnung, aber auch kein Beherbergungs- und kein Gewerbebetrieb: "Auf welcher Grundlage soll ich was planen?" Hier bestehe Klarstellungsbedarf, Riemenschneider verwies auch auf Interessenunterschiede zwischen Fremdenverkehrsorten im eigentlichen Sinne und Großstädten, die sich mit Rücksicht auf ihren angespannten Wohnungsmarkt der Ausbreitung des Geschäftsmodells Ferienwohnung widersetzten.

Die tourismuspolitische Sprecherin der SPD Gabriele Hiller-Ohm und der zuständige Berichterstatter Frank Junge (ebenfalls SPD) kommentierten die Anhörung anschließend wie folgt: „Im Streit um die Zu- bzw. Unzulässigkeit von Ferienwohnungen in Wohngebieten ist eine Lösung in Sicht. Noch in diesem Jahr sind entsprechende Änderungen an der Baunutzungsverordnung geplant, die der Deutsche Bundestag beschließen soll. Diese Änderungen werden unter anderem dazu führen, dass die Kommunen vor Ort endlich Rechtssicherheit für ihre Bauleitplanung erhalten, um ein Nebeneinander von Ferien- und Dauerwohnen klar zu regeln. Ziel ist es, das dafür notwendige parlamentarische Verfahren bis voraussichtlich Dezember abzuschließen, damit die Änderungen ab 2017 in Kraft treten können.“ Wie dringend notwendig diese rechtlichen Änderungen der Baunutzungsverordnung seien und welche gravierenden Folgen die unklaren Regelungen zu Ferienwohnungen in der Baugesetzgebung des Bundes für die Kommunen hätten, das habe die Anhörung des Tourismusausschusses zu diesem Thema noch einmal unterstrichen.

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Quelle: DEHOGA compact Nr. 11/2016