Allergenumfrage - Unterstützen Sie uns jetzt mit Ihren Praxiserfahrungen mit der Allergenkennzeichnung

Wie lässt sich die endgültige Verordnung zur Allergenkennzeichnung praxistauglicher und unbürokratischer gestalten? Um hier sinnvolle Änderungsvorschläge zu machen, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe im Rahmen unserer aktuellen Umfrage:

 

Gerade noch „rechtzeitig" mit dem Geltungsbeginn der europäischen Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) am 13. Dezember 2014 ist in Deutschland die Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV) in Kraft getreten. Diese deutsche Verordnung regelt seitdem, auf welche Weise die Allergeninformation in der Gastronomie zu erfolgen hat. Neben verschiedenen schriftlichen und elektronischen Kommunikationsmitteln lässt die VorlLMIEV auch die mündliche Information auf Grundlage einer schriftlichen Dokumentation zu. Für Mitte 2015 plant das federführende Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Einführung einer endgültigen Verordnung. Die Länder, aber auch Verbände, sind vom BMEL aufgefordert worden, sich aktiv an der Evaluierung der VorlLMIEV zu beteiligen, um in die endgültige Verordnung erforderlichenfalls Korrekturen und Änderungen einfließen zu lassen.

Und hier sind wir auf Ihre Mithilfe, Ihre Erfahrungen aus der bisherigen Praxis angewiesen. Nehmen Sie bitte bis zum 1. Mai an unserer Umfrage unter de.surveymonkey.com/r/dehoga-allergeninformation teil.

Gerne können Sie uns zudem jederzeit Ihre Erfahrungswerte aus der betrieblichen Praxis in Bezug auf die Umsetzung der Allergeninformation per E-Mail an info@dehoga.de zusenden.

Vielen herzlichen Dank.

Quelle: DEHOGA compact Nr. 12/2015