Alkoholverkaufsverbot gelockert

Nach der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung darf beim Außer-Haus-Verkauf (Abholung und Lieferung von Speisen und Getränken) in der Zeit von 5 bis 22 Uhr wieder verzehrfertiger Alkohol verkauft werden. Bisher war der Verkauf von Alkohol nur in handelsüblich verschlossenen Flaschen möglich. Diese Einschränkung enthält die aktuelle Verordnung nicht mehr. Achtung: der Verzehr vor Ort oder in seiner unmittelbaren Umgebung bleibt untersagt. In der Zeit von 22 bis 5 Uhr ist jedoch der Verkauf von Alkohol generell untersagt (siehe § 8 der Verordnung).

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