Aktueller Sachstand zur GEMA-Tarifreform

DEHOGA nimmt Stellung zum GEMA-Schreiben vom 3.9.2012 an alle Discotheken- und Clubbetreiber.

 

Vorab dürfen wir Ihnen versichern, dass der DEHOGA alle juristischen und politischen Möglichkeiten ausschöpft, um diese existenzbedrohenden Gebührenerhöhungen zu verhindern. Erste Erfolge haben sich bereits eingestellt und wir sind sicher, dass der Tarifstreit trotz des extrem aggressiven Vorgehens der GEMA zu einem positiven Ausgang führen wird.

Wir fordern Sie dazu auf, den gemeinsam eingeschlagenen Weg nicht durch Sondervereinbarungen zu schwächen bei denen zeitlich begrenzte Sondervorteile winken, langfristig aber alle Clubs/Discotheken zu deutlich höheren Gebührenzahlungen verpflichtet werden.

1. Die Informationspolitik der GEMA

  • Die GEMA versucht seit Beginn der Tarifreform, die Öffentlichkeit über die Tragweite der von ihr neu aufgestellten Tarife in die Irre zu führen. Auch das Schreiben an die Discotheken- und Clubbetreiber vom 3. September 2012 macht keine Ausnahme:
  • Die Aussage der GEMA, die Vergütung betrage maximal 10 % ist falsch. Die Belastung beträgt tatsächlich, selbst wenn alle Annahmen der GEMA als richtig unterstellt, bereits im Grundtarif zwischen 10 % und 20 %. Die Vergütung beträgt also im günstigsten Fall im Grundtarif 10 %. Statistisch ist davon auszugehen, dass diese Belastung in praktisch allen Fällen überschritten wird.
  • Die Aussage der GEMA, nach der ständigen Spruchpraxis der Schiedsstelle sei eine Vergütung von 10 % angemessen, ist falsch. Eine solche Spruchpraxis gibt es nicht. Die Schiedsstelle hat im Gegenteil festgestellt, dass die Vergütung für die Musiknutzung die Grenze von 10 % nicht überschreiten darf. Die neuen Tarife stehen also in offenem Widerspruch zur ständigen Entscheidungspraxis der Schiedsstelle. Das gilt erst recht, wenn man die Zuschläge und die Ansprüche der anderen Verwertungsgesellschaften einrechnet.
  • Die Härtefallregelung greift nicht schon dann, wenn die Vergütung 10 % überschreitet. Die Härtefallregelung im Tarif ist extrem unklar, einseitig zugunsten der GEMA formuliert und bürdet den Veranstaltern erhebliche Nachweispflichten auf. Sie greift nicht automatisch ein, wenn die 10 % Grenze überschritten wird.
  • Die GEMA verschweigt weiterhin die Belastung durch Zuschläge. Durch dieTarifreform fallen Vergünstigungen weg und Zuschläge werden neu eingeführt bzw. erhöht (Zeitzuschlag, Vervielfältigungszuschlag). Der einzige derzeit existierende Tarif für Vervielfältigung beträgt 50 %, nicht – wie die GEMA schreibt – 30 %. Die GEMA verschweigt auch weiterhin, dass sie bei der Nutzung von Tonträgern weitere Zuschläge der GVL einkassiert (Wiedergabezuschlag und Vervielfältigungszuschlag in Höhe von insgesamt 36 %).
  • Der DEHOGA und der BDT waren und sind stets bereit, mit der GEMA über dieTarife zu verhandeln. Es ist die GEMA, die Verhandlungen über moderate Erhöhungen und geeignete Tarifstrukturen abgelehnt hat. Der DEHOGA (bzw. die Bundesvereinigung der Musikveranstalter) führt daher derzeit ein Schiedsstellenverfahren gegen die GEMA mit dem Ziel, eine auch aus Sicht der Musiknutzer angemessene Vergütung festzusetzen.

2. Die mit den Karnevalisten verhandelten Tarife sind inakzeptabel

  • Aufgrund der vielfältigen Proteste hat die GEMA erkannt, dass sie die Tarifreform nicht unverändert durchsetzen kann. Sie hat daher nach einer Sondervereinbarung mit dem Bund Deutscher Karneval neue Tarife veröffentlicht. Diese neuen Tarife bringen leichte Vorteile für bestimmte Nutzer, aber keine grundlegenden Änderungen:
  • Die Tarifreform soll erst ab dem 1.4.2013 gelten. Es ist derzeit unklar, auf welcher Grundlage die GEMA bis dahin lizensiert; insbesondere verweigert die GEMA derzeit offenbar den Abschluss von Jahresverträgen.
  • Der Zeitzuschlag greift erst ab der 9. Stunde und beträgt dann 25 %, ab der 11. Stunde 50 %, ab der 13. Stunde 75 % etc.
  • Die Härteklausel/Angemessenheitsregelung soll die GEMA-Vergütung auf 10 % der Eintrittsgelder reduzieren; die Regelung greift aber nicht ab Überschreitung der 10 %-Grenze (sondern erst ab einem „groben Missverhältnis") und ist daher ungenügend. Zudem würde die Härteklausel zur Regel werden und sich der Verwaltungsaufwand extrem erhöhen – es würde genau das Gegenteil von dem erreicht, was die GEMA wollte, nämlich einfachere Tarifstrukturen.
  • Einführungsnachlässe bis zum 31.3.2018 werden gewährt, aber nur für Veranstaltungen ab 10 EUR Eintrittsgeld und anscheinend erst ab 500 qm Größe. Die Masse der Veranstalter profitiert hiervon nicht!

All diese Ergebnisse hätte der DEHOGA auch erzielen können, aber abgelehnt! Denn damit hätte man die völlig verfehlte Grundstruktur der Tarife anerkannt. Das Groteske ist, dass diese, mit den Karnevalisten verhandelten Tarife nun u. a. auch für Clubs, Discotheken und Musikkneipen gelten!

3. DEHOGA und BDT lehnen neue Tarife weiterhin ab; erste Entscheidung für Anfang 2013 erwartet

Die Gebührensteigerungen für Discotheken und Clubs, aber auch für Musikkneipen, Varietés, Silvesterveranstaltungen etc. sind nach wie vor dramatisch. Zur Veranschaulichung finden Sie hier die aktualisierten Berechnungsbeispiele für Gebührensteigerungen von bis zu über 2.000 Prozent.  Auch die überarbeitete Härtefallklausel/Angemessenheitsregel ist vage und schützt die Musiknutzer nicht.

Der DEHOGA bzw. der Dachverband der Musiknutzerverbände, die Bundesvereinigung der Musikveranstalter, führt daher ein urheberrechtliches Schiedsstellenverfahren, um die Angemessenheit der Tarife überprüfen zu lassen. Hierfür wurde eine auf das Urheberrecht spezialisierte Großkanzlei in Berlin beauftragt. Mit einer Entscheidung der Schiedsstelle ist Anfang 2013, also noch vor dem 1.4.2013 zu rechnen. Es besteht daher kein Handlungsdruck!

4. GEMA-Vorgehen ist respektlos

Das Verhalten der GEMA ist zudem respektlos, da sie exorbitante Tariferhöhungen durchsetzen will, obwohl in Kürze eine Entscheidung des OLG München zu erwarten ist, bei der es bereits um eine Verfünffachung der GVL-Gebühren geht!

5. Politische Aktivitäten

Wie Sie wissen, haben wir vielfältige Unterstützung aus der Politik, im Bund wie auch aus den Ländern, erhalten. In 7 Landtagen wurden bereits Anträge an die jeweiligen Landesregierungen gestellt, sich mit der GEMA-Tarifreform zu befassen. Der niedersächsische Ministerpräsident Mc Allister droht der GEMA sogar mit politischer Kontrolle, wenn sie nicht zu Zugeständnissen im Tarifstreit bereit ist.

An dieser Stelle möchten wir auch Ihnen für Ihre Mithilfe danken! Wir werden im Herbst weitere Aktivitäten und Maßnahmen durchführen, um die Öffentlichkeit und die Politik noch nachhaltiger zu sensibilisieren.

Quelle: DEHOGA Bundesverband